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Kindersitze Amtliche Genehmigung von KindersitzenAmtlich genehmigt sind ausschließlich solche Rückhalteeinrichtungen für Kinder, die entsprechend der ECE-Regelung-Nr. 44 gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet sind. Das orangefarbene Prüfzeichen hierfür (Etikett), ist an der Rückhalteeinrichtung angebracht und hat folgendes Muster: ECE R 44/03 |
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