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Kindersitze KinderautositzeBeginnen wir mit einigen nüchternen Fakten. Was steht in der Straßenverkehrsordnung zu der Frage, wie, wo und mit welchen Sitzen bzw. Transporthilfsmitteln Kinder im Auto mitfahren dürfen? Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §21 Personenbeförderung (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. |
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