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Kindersitze Gesetzliche Regelung zur Beförderung von KindernDie Beförderung von Kindern in BussenKraftomnibussen mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen unterliegen nicht den generellen Sicherheitsvorschriften für die Beförderung von Kindern. In den neuesten Modellen ist es ausreichend, die normalen Sicherheitsgurte anzulegen. Das Befördern von Kindern auf MotorrädernAuf einem Motorrad dürfen Kinder nur mitgenommen werden, wenn das Kraftrad über Fußrasten, einen Haltegriff und einen besonderen Sitz verfügt. Eine Voraussetzung für die Beförderung von Kindern unter 7 Jahren ist eine Radverkleidung oder eine vergleichbare Einrichtung, durch welche gewährleistet wird, dass die Kinder nicht mit den Füßen in die Speichen geraten. Kinder auf dem Tank oder auf dem Schoß des Fahrers oder Beifahrers mitfahren zu lassen, ist verboten. Das Kind muss einen Schutzhelm tragen. |
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